• geprüfter Küchenmeister IHK

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  • Hofa-Akademie an der Hotelfachschule Heidelberg

  • Bachelor B.A. International Management

  • Bachelor B.A. International Management

Fördermöglichkeiten

Stipendien und Zuschüssen der Müller-Stiftung 

Für Köche gibt es die Möglichkeit bei der Müller-Stiftung Stipendien und Zuschüssen zu beantragen. Dies erfolgt insbesondere durch eine umfassende finanzielle Unterstützung der Meisterkurse.

Weitere Informationen unter

Förderung durch Aufstiegs-BAföG

"Sie haben Lust, Neues zu lernen und wollen beruflich aufsteigen? Dann legen Sie los! Berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger können auf die finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder bauen. Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sog. Aufstiegs-BAföG, wird altersunabhängig und Schritt für Schritt eine passgenaue Förderung für den Aufstieg bis auf „Master-Niveau“ geleistet. Gesellschaftliche Unterstützung und persönlicher Einsatz kommen so optimal zusammen. Mit einem Aufstiegsfortbildungsabschluss wie beispielsweise Meister, Technikerin, Fachwirt, Betriebswirtin oder Erzieher erhalten Sie eine Qualifikation auf dem Niveau eines Hochschulabschlusses mit besten Perspektiven – bis hin zur eigenen Unternehmensgründung. Sie profitieren von attraktiven Fördersätzen, Zuschussanteilen und Freibeträgen. Die Unterhaltsförderung müssen Sie nicht zurückzahlen, denn es handelt sich dabei um einen Vollzuschuss. Darüber hinaus wird Existenzgründerinnen und Existenzgründern ein schuldenfreier Start in die Selbstständigkeit ermöglicht. Nutzen Sie das Aufstiegs-BAföG für Ihre ganz persönliche Karriere!"

So das Bundesministerium für Bildung und Forschung in einer Publikation (Link: Aufstiegs-BAföG | Machen Sie Ihre Karriere zum Highlight! 
(https://www.aufstiegs-bafoeg.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/4/30434_Aufstiegs_BAfoeG.pdf?__blob=publicationFile&v=9)

Das rechnet sich für Sie:

3.700,00 €  Meisterkursgebühren einschließlich Ausbildereignung
zzgl.  Arbeitsmaterial und Prüfungsgebühren der IHK

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren Förderung 

Zuschussanteil 50% → 50% von 3.700,00 € also 1.850,00 €

Darlehenserlass 50% → 50% von 1.850,00 € also 925,00 €

↳ verbleibendes Restdarlehn: 925,00 €

(Angaben unter Vorbehalt!)

Vollständiger Erlass bei Existenzgründung

Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist auch familienfreundlich. 
Der Unterhaltsbeitrag wird als Vollzuschuss gewährt 
und muss nicht zurückgezahlt werden. 
So bekommen etwa Alleinerziehende 
mit einem Kind bis zu 1.198,00 Euro Unterhaltsbeitrag 
plus 150,00 Euro Kinderbetreuungszuschlag pro Monat. 
Verheiratete mit zwei Kindern bekommen bis zu 
1.668,00 Euro Unterhaltsbeitrag.

(https://www.aufstiegs-bafoeg.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/4/30434_Aufstiegs_
BAfoeG.pdf?__blob=publicationFile&v=9)

Antragsformular hier herunterladen

Förderämter und Beratungen finden Sie hier


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