Fördermöglichkeiten

Stipendien und Zuschüssen der Müller-Stiftung 

Für Köche gibt es die Möglichkeit bei der Müller-Stiftung Stipendien und Zuschüssen zu beantragen. Dies erfolgt insbesondere durch eine umfassende finanzielle Unterstützung der Meisterkurse.

Weitere Informationen unter muellerstiftung.com

Förderung durch Aufstiegs-BAföG

"Sie haben Lust, Neues zu lernen und wollen beruflich aufsteigen? Dann legen Sie los! Berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger können auf die finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder bauen. Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sog. Aufstiegs-BAföG, wird altersunabhängig und Schritt für Schritt eine passgenaue Förderung für den Aufstieg bis auf „Master-Niveau“ geleistet. Gesellschaftliche Unterstützung und persönlicher Einsatz kommen so optimal zusammen. Mit einem Aufstiegsfortbildungsabschluss wie beispielsweise Meister, Technikerin, Fachwirt, Betriebswirtin oder Erzieher erhalten Sie eine Qualifikation auf dem Niveau eines Hochschulabschlusses mit besten Perspektiven – bis hin zur eigenen Unternehmensgründung. Sie profitieren von attraktiven Fördersätzen, Zuschussanteilen und Freibeträgen. Die Unterhaltsförderung müssen Sie nicht zurückzahlen, denn es handelt sich dabei um einen Vollzuschuss. Darüber hinaus wird Existenzgründerinnen und Existenzgründern ein schuldenfreier Start in die Selbstständigkeit ermöglicht. Nutzen Sie das Aufstiegs-BAföG für Ihre ganz persönliche Karriere!"
So das Bundesministerium für Bildung und Forschung in einer Publikation

Hier sehen Sie die Zahlen auf einen Blick. Die Zahlen setzen sich aus 3.700 € Meisterkursgebühren, einschließlich Ausbildereignung zzgl. Arbeitsmaterial und Prüfungsgebühren der IHK zusammen (alle Angaben unter Vorbehalt!):

    Förderung
    Betrag
    Lehrgangs- und Prüfungsgebühren Förderung (Zuschussanteil 50 % von 3.700 €)
    1.850 €
    Darlehenserlass (50 % von 1.850 €)
    925 €
    verbleibendes Restdarlehen
    925 €

Bei Existenzgründung wird das verbleibende Restdarlehen vollständig erlassen.

Außerdem ist das Aufstiegs-BAföG (AFBG) familienfreundlich. Der Unterhaltsbeitrag wird als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. So bekommen etwa Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.198 € Unterhaltsbeitrag + 150 € Kinderbetreuungszuschlag pro Monat. Verheiratete mit zwei Kindern bekommen bis zu 1.668 € Unterhaltsbeitrag. (Quelle)

Antragsstellung und Beratung

Hier können Sie Antragsformulare herunterladen 

Hier finden Sie Beratung